Biometrische Sicherheitstechnik |
Allgemeines
Biometrie heißt die Ausnutzung von Körpermerkmalen zur eindeutigen
Identifizierung von Personen. Ist eine Person identifiziert, können ihr
damit bestimmte Zugänge geöffnet oder Zugriffe gestattet werden.
Dabei ist streng zwischen Identifizierung und Authorisierung zu
unterscheiden. Es bleibt nach wie vor möglich, Alternativpersonen zu
benennen, die mit einer Vollmacht ausgestattet werden können. Die
üblicherweise bei besitz- und wissensbasierten Identifierungsformen, wie der
Geldkarte, zum Einsatz kommenden "Vollmachts"verfahren - weiterreichen der
Karte und weitersagen der PIN - entfallen glücklicherweise ganz.
Anonyme Biometrie
In Zusammenarbeit mit der RJM hat die
IKS ein Verfahren entwickelt, daß es
gestattet, statt einer Identifizierung einer Person, eine reproduzierbare,
aber völlig personenunabhängige Zugangsdaten zu gewinnen. Dieses Verfahren
ist zum Patent angemeldet.
Bei diesem Verfahren werden mit Hilfe von öffentlich zugänglichen
Steuerdaten die Biometriedaten zu 128bit Zugangsdaten verarbeitet.
Rückschlüsse von den Steuerdaten auf die Person (sprich Biometriedaten) oder
auf die Zugangsdaten ist ausgeschlossen.
Basierend auf unserer Personenidentifizierung lassen sich verschiedenste
Dienste anbieten:
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