Biometrisches Unterschreiben

Digitale Signatur

Eine elektronische Unterschrift ist nichts weiter als eine mathematische Rechenoperation, die nur der Unterscheibende vornehmen konnte. Ob die Unterschrift gültig ist, kann jedoch jeder prüfen. Dahinter stecken die Verfahren der asymmetrischen Kryptographie.

Eine digitale Signatur bestätigt, daß:

  • der Unterzeichnende das Dokument erstellt oder zumindest abgesegnet hat und
  • der Inhalt des Dokumentes unverändert vorliegt.

Stimmt eine elektronische Unterschrift unter einem Dokument nicht, so kann das daran liegen, daß jemand die Unterschrift zu fälschen versuchte, oder das Dokument nachträglich geändert hat. Eine elektronische Unterschrift ist also deutlich aussagekräftiger als die handschriftliche.

Gruppenunterschriften

In vielen Verträgen wird festgelegt, daß nur mehrere Personen gemeinsam unterschriftsberechtigt sind. Elektronisch ist derartiges schwieriger nachzubilden und zu prüfen. Sinnvoll wäre es, wenn das Dokument genau eine Unterschrift trägt, die nur die Personen gemeinsam erzeugen konnten, die dazu berechtigt sind. Wer für wen als Ersatz eingesprungen ist, interessiert ja den Empfänger i.d.R. nicht.

Es ist unzureichend, wenn der Gruppenschlüssel von einer Person allein entschlüsselt werden kann. Deshalb verwenden wir ein Schwellwertverfahren, um sicherzustellen, daß alle Berechtigten anwesend waren, als der Gruppenschlüssel rekonstruiert wurde.

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