Biometrisches Unterschreiben |
Digitale Signatur
Eine elektronische Unterschrift ist nichts weiter als eine mathematische
Rechenoperation, die nur der Unterscheibende vornehmen konnte. Ob die
Unterschrift gültig ist, kann jedoch jeder prüfen. Dahinter stecken die
Verfahren der asymmetrischen Kryptographie.
Eine digitale Signatur bestätigt, daß:
- der Unterzeichnende das Dokument erstellt oder zumindest abgesegnet
hat und
- der Inhalt des Dokumentes unverändert vorliegt.
Stimmt eine elektronische Unterschrift unter einem Dokument nicht, so
kann das daran liegen, daß jemand die Unterschrift zu fälschen versuchte,
oder das Dokument nachträglich geändert hat. Eine elektronische Unterschrift
ist also deutlich aussagekräftiger als die handschriftliche.
Gruppenunterschriften
In vielen Verträgen wird festgelegt, daß nur mehrere Personen gemeinsam
unterschriftsberechtigt sind. Elektronisch ist derartiges schwieriger
nachzubilden und zu prüfen. Sinnvoll wäre es, wenn das Dokument genau eine
Unterschrift trägt, die nur die Personen gemeinsam erzeugen konnten, die
dazu berechtigt sind. Wer für wen als Ersatz eingesprungen ist, interessiert
ja den Empfänger i.d.R. nicht.
Es ist unzureichend, wenn der Gruppenschlüssel von einer Person allein
entschlüsselt werden kann. Deshalb verwenden wir ein Schwellwertverfahren, um
sicherzustellen, daß alle Berechtigten anwesend waren, als der
Gruppenschlüssel rekonstruiert wurde.
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