CDUCSU zum Fernmeldeverkehrs-/Kryptogesetz

Lückenschluß bei Überwachung bisher erfolgreich

Erwin Marschewski

01.04.1997

Nach Beratungen der Arbeitsgruppe Inneres der CDU/CSU-Fraktion über Probleme und Lösungen bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs in modernen Telekommunikations-systemen erklärt deren innenpolitischer Sprecher Erwin Marschewski MdB:

Die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ist ein notwendiges Instrument der Sachverhaltsaufklärung zur Abwehr drohender Gefahren für den Staat und zur Verfolgung namentlich der Organisierten Kriminalität. Die technische Entwicklung im Bereich des Fernmeldeverkehrs verläuft rasant - ebenso die Steigerung der Nutzerzahlen: Über 5,6 Millionen Bürger nutzen bereits Funktelefone. Neue Mobilfunknetze sind im Aufbau. Nach erfolgreichem Aufbau terrestrischer Netze mit Erdfunkstellen ist davon auszugehen, daß auch der satellitengestützte Mobilfunk deutliche Zunahmen verzeichnen wird.

Angesichts dieser Entwicklung gilt es sicherzustellen, daß die gesetzlichen Möglichkeiten zur Überwachung von Fernmeldeverkehr in der Praxis nicht leerlaufen, daß eine richterlich angeordnete Überwachungsmaßnahme nicht unterlaufen werden kann.

Unser bisheriger Einsatz zur Schließung von Lücken bei der Überwachung von Fernmeldeverkehr war erfolgreich:

  • Eine Rechtsgrundlage für Auskunftsersuchen von Sicherheitsbehörden gegenüber Anbietern von Telekommunikationsleistungen ist geschaffen. Damit ist das Problem fehlender Telefonbücher bei den Betreibern von Funknetzen gelöst.
  • Die technische Überwachbarkeit des Fernmeldeverkehrs in den C-, D- und E-Netzen ist gewährleistet.

Es sind jedoch noch nicht alle notwendigen Maßnahmen "erledigt":

  • Die die Überwachung ermöglichenden Eingriffsnormen der StPO, des G10 und des Außenwirtschaftsgesetzes sind beschränkt auf "öffentliche Netze". Auch Netze geschlossener Benutzergruppen (corporate networks), z. B. innerhalb von Konzernen, müssen jedoch überwachbar sein, so daß eine entsprechende Erweiterung der Eingriffsnormen geboten ist.
  • Mit einer erheblichen Zunahme verschlüsselter Datensätze/Telefongespräche ist zurechnen. Dies erschwert die Arbeit zum Abhören berechtigter Stellen, wenn es sie nicht sogar "sinnlos" macht. Deshalb ist eine staatliche Reglementierung der Verschlüsselung von Fernmeldeverkehr geboten. Wir brauchen ein Kryptogesetz.

Schließlich ist neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen:

  • Die Betreiber von Satellitenkommunikation werden nicht in allen Staaten Bodenstationen unterhalten. Deshalb ist sicherzustellen, daß die Sicherheitsbehörden im Inland einen Adressaten für Überwachungsanordnungen erhalten. Die Bemühungen des Bundesinnenministers auf internationaler Ebene, die jeweiligen nationalen Service Provider zu verpflichten, verdienen Unterstützung.

Der durch die modernen Telekommunikationsmittel geschaffene Freiheitsraum soll unseren Bürgern dienen. Er darf jedoch Verbrechern keine neuen Möglichkeiten eröffnen. Wir wollen deshalb Lücken infolge der Liberalisierung und der technischen Entwicklung des Fernmeldeverkehrs gar nicht erst entstehen lassen, vorhandene Lücken aber um so schneller schließen.

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