CDUCSU zum Fernmeldeverkehrs-/Kryptogesetz |
Lückenschluß bei Überwachung bisher erfolgreich
Erwin Marschewski
01.04.1997
Nach Beratungen der Arbeitsgruppe Inneres der CDU/CSU-Fraktion
über Probleme und Lösungen bei der Überwachung
des Fernmeldeverkehrs in modernen Telekommunikations-systemen
erklärt deren innenpolitischer Sprecher Erwin Marschewski
MdB:
Die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ist ein notwendiges
Instrument der Sachverhaltsaufklärung zur Abwehr drohender
Gefahren für den Staat und zur Verfolgung namentlich der
Organisierten Kriminalität. Die technische Entwicklung
im Bereich des Fernmeldeverkehrs verläuft rasant -
ebenso die Steigerung der Nutzerzahlen: Über 5,6 Millionen
Bürger nutzen bereits Funktelefone. Neue Mobilfunknetze sind
im Aufbau. Nach erfolgreichem Aufbau terrestrischer Netze mit
Erdfunkstellen ist davon auszugehen, daß auch der satellitengestützte
Mobilfunk deutliche Zunahmen verzeichnen wird.
Angesichts dieser Entwicklung gilt es sicherzustellen, daß
die gesetzlichen Möglichkeiten zur Überwachung von
Fernmeldeverkehr in der Praxis nicht leerlaufen, daß
eine richterlich angeordnete Überwachungsmaßnahme nicht
unterlaufen werden kann.
Unser bisheriger Einsatz zur Schließung von Lücken
bei der Überwachung von Fernmeldeverkehr war erfolgreich:
- Eine Rechtsgrundlage für Auskunftsersuchen von
Sicherheitsbehörden gegenüber Anbietern von Telekommunikationsleistungen
ist geschaffen. Damit ist das Problem fehlender Telefonbücher
bei den Betreibern von Funknetzen gelöst.
- Die technische Überwachbarkeit des Fernmeldeverkehrs
in den C-, D- und E-Netzen ist gewährleistet.
Es sind jedoch noch nicht alle notwendigen Maßnahmen "erledigt":
- Die die Überwachung ermöglichenden Eingriffsnormen
der StPO, des G10 und des Außenwirtschaftsgesetzes sind
beschränkt auf "öffentliche Netze". Auch Netze
geschlossener Benutzergruppen (corporate networks), z.
B. innerhalb von Konzernen, müssen jedoch überwachbar
sein, so daß eine entsprechende Erweiterung der Eingriffsnormen
geboten ist.
- Mit einer erheblichen Zunahme verschlüsselter Datensätze/Telefongespräche
ist zurechnen. Dies erschwert die Arbeit zum Abhören berechtigter
Stellen, wenn es sie nicht sogar "sinnlos" macht. Deshalb
ist eine staatliche Reglementierung der Verschlüsselung von
Fernmeldeverkehr geboten. Wir brauchen ein Kryptogesetz.
Schließlich ist neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen:
- Die Betreiber von Satellitenkommunikation werden nicht
in allen Staaten Bodenstationen unterhalten. Deshalb ist sicherzustellen,
daß die Sicherheitsbehörden im Inland einen Adressaten
für Überwachungsanordnungen erhalten. Die Bemühungen
des Bundesinnenministers auf internationaler Ebene, die jeweiligen
nationalen Service Provider zu verpflichten, verdienen Unterstützung.
Der durch die modernen Telekommunikationsmittel geschaffene Freiheitsraum
soll unseren Bürgern dienen. Er darf jedoch Verbrechern
keine neuen Möglichkeiten eröffnen. Wir wollen deshalb
Lücken infolge der Liberalisierung und der technischen Entwicklung
des Fernmeldeverkehrs gar nicht erst entstehen lassen, vorhandene
Lücken aber um so schneller schließen.
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