Von der Öffentlichkeit unbemerkt, hat sich in den letzten Jahrzehnten
langsam und unauffällig eine Herausforderung für den Rechtsstaat entwickelt,
die nun nur durch harte, aber schmerzliche Schritte zurück gedrängt werden
kann.
Der Postdienst war ursprünglich vom Militär entwickelt worden, um wichtige
Kommandos und Depeschen zu verbreiten. Inzwischen wird er überwiegend zu
kommerziellen Zwecken gebraucht. Allerdings wird er auch zunehmend von
Rechtsbrechern genutzt. Diesen unlauteren Nutzungen der Briefpost muß
energisch Einhalt geboten werden.
Zum einen benutzen viele Verbrecher Briefe, um miteinander zu
kommunizieren. Sie verwenden dazu einen anonymen Service der
Briefpost, der unter dem Namen "Postfach" bekannt ist. Auch das
abschicken von Briefen ist anonym möglich, so daß beispielsweise
Drohbriefe abgeschickt werden können, ohne daß der Absender
feststellbar ist. Durch die Nutzung von Briefpost können Rechtsbrecher
ungleich schneller und einfacher kommunizieren, als es ihnen möglich
wäre, wenn sie sich persönlich treffen müßten.
Viele Verbrechen werden dadurch erst möglich.
Briefe sind äußerst schwierig zu überwachen. Da sie meist in
verschlossenen Umschlägen versendet werden, ist es den
Strafverfolgungsbehörden nur unter großen Schwierigkeiten möglich, den
Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Der Umschlag muß aufwendig geöffnet
werden, ohne daß dies dem Empfänger auffällt.
Noch schlimmer ist, daß viele der Briefe in Dialekten oder fremden
Sprachen oder in einer unleserlichen Handschrift abgefaßt sind. Die
ermöglicht es kriminellen zu kommunizieren ohne daß die
Strafverfolgungsbehörden eine Chance haben, vom Inhalt der Mitteilung
Kenntnis zu erlangen.
Durch diese Umstände wird es möglich, daß die Briefpost von allen
Arten von Kriminellen mißbraucht wird. Terroristen versenden
Bombenpläne mit der Post, Drogenhändler ihre Drogen und Pornographen
ihre Bestialitäten.
Noch schlimmer: Auch die Pädofilen versenden ihre Monströsitäten per
Post und verabreden sich auf dem Postweg. Ohne Zuhilfenahme der
Briefpost wäre dieses Treiben enorm erschwert, wenn nicht unmöglich.
So geht es nicht weiter!
Wir müssen unsere Kinder schützen!
Der Rechtsstaat darf nicht wegsehen!
Deshalb fordern wir:
- Abschaffung der anonymen Post.
Es darf nicht mehr jedem Verbrecher möglich sein, die Post ohne
Gefahr der Erkennung Briefe zu versenden. Deshalb müssen die
zahlreichen anonymen Briefkästen abgeschafft werden. Post darf nur
noch in Postämtern unter Vorlage einer Identifikation aufgegeben
werden. Pseudo-Anonyme "Postfächer" müssen unter ausführlicher
Angabe von Gründen beantragt werden. Bestehende Postfächer können
eventuell einen 9-monatigen Bestandsschutz erhalten.
- Verbot der verschlossenen Post.
Ein gesetzestreuer Bürger hat im Rechtsstaat nichts zu verstecken
und nichts zu befürchten. Deshalb dürfen nur noch Postkarten oder
unverschlossene Briefsendungen verschickt werden. Wer Briefe
verschließt, macht sich verdächtig.
Desweiteren muß die Post den Ermittlungsbehörden unbeschränkten
Zugang zu der Briefpost gewähren, ohne das die Post Kenntnis von
den Zugriffen erlangt. Um dies zu ermöglichen, käme es
beispielsweise in Frage, die Bearbeitung der Post in der Zeit von
13:00h bis 21:00h und von 6:00h bis 11:00h ruhen zu lassen. In
dieser Zeit müßten die Postbediensteten sich aus den Räumlichkeiten
der Briefverteilzentren zurück ziehen und den Ermittlungsbehörden
Zugang gewähren.
- Verbot der unleserlichen Post.
Es darf nicht sein, daß Gangster unter dem Deckmantel der
Individualität in irgendwelchen Sprachen oder Schriftarten
kommunizieren um den Ermittlungsbehörden den Zugriff auf ihre
Kommunikation unmöglich zu machen. Auch hier sei noch einmal
angeführt, daß der gesetzestreue Bürger nichts zu verbergen hat.
Wer in einer unleserlichen Handschrift schreibt, muß eine
maschinenschriftliche Abschrift seines Briefes beilegen. Mundarten
oder fremdes Sprachen in Briefen sind verboten; in Ausnahmefällen
können sie jedoch genehmigt werden, wenn der Verwender ein Lexikon
oder eine sonstige Ubersetzungshilfe für die verwendete Sprache bei
der zuständigen Stelle hinterlegt.
- Sperrung krimineller Adressen.
Bestimmte Adressen im Schutze des Auslands, auf die die deutsche
Strafverfolgung leider keinen Zugriff hat, begehen permanent
Rechtsverstöße. Von der deutschen Bundespost kann deshalb verlangt
werden, daß sie jeglichen Briefverkehr an diese Adressen sperrt.
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