Bundesregierung im Vorwahlkampf gegen das Internet
Anläßlich der Kontroverse um Kryptographie im Internet und des weiterhin als Verschlußsache gehüteten Berichts zur Kryptopolitik der Bundesregierung erklärt der forschungs- und postpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Grüne im Bundestag, Dr. Manuel Kiper:

Schmutz und Schund, Verbrechen und Anarchie haben einen neuen Namen: Das Internet. Konservative Politiker sind in ihrer Angst vor der ihnen fremden Meinungsvielfalt, leichtem Informationszugang und der Verschlüsselung für vertrauliche Kommunikation dabei, das Internet in einen Hort des Bösen umzudefinieren. Ihre Fremdheit dem Internet gegenüber mutiert zu einer Schärfung ihres Recht-und-Ordnungs-Profils. Für solche politischen Ränkespiele im Vorwahlkampf bluten müssen die Nutzer, aber auch jener innovative Teil der Wirtschaft, der das Internet als neues Tätigkeitsfeld erschließt.

Statt Rechtsklarheit für das Internet zu schaffen, spielen Bund und Länder einen Machtpoker um das Informations- und Kommunikationstechnk-Dienstegesetz (IuKDG). Staatsanwälte sind ihre Mitspieler. Ohne konkreten ermittlungstechnischen Grund liegt der Verdacht nahe, daß es bei der Eröffnung des Verfahrens wegen Verbreitung von Pornographie gegen CompuServe durch die Staatsanwaltschaft München und - nach Aufforderung der Bundesanwaltschaft - die erneute Sperrung des niederländischen Anbieter XS4ALL durch das Deutsche Forschungsnetz um Druck auf die Beratung des IuKDG in Bonn geht. Selbst im Ausland verfolgt man konsterniert, wie das Internet vom Zukunftsmotor zum Spielball für Strafverfolger und Politiker wird.

Die nächste Eskalationsstufe zündete nun Innenminister Kanther mit der öffentlichen Forderung, die Verschlüsselung im Internet zu regeln. Der von der FDP schon angekündigte Widerstand bis zum Umfallen zeigt, daß es erneut um eine publicityträchtige Politfarce geht. Denn eigentlich sind sich Kanther und seine Kollegen von der FDP über die Richtung durchaus einig, die Differenzen gehen ums Detail.

Schluß mit dem Theater, zitieren wir doch den "Bericht zur Gefährdung des Informationsaufkommens der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden durch den Einsatz von Verschlüsselungsverfahren in Telekommunikation und Datenverarbeitung" der Task Force Kryptopolitik der Bundesregierung, den sie bislang unter Verschluß hält. Dem Innenministerium nicht weit genug geht der erste Vorschlag, der

  • "Diensteanbieter bzw. Netzbetreiber, die Verschlüsselung als Dienst anbieten bzw. eigenständig vornehmen, zur Bereitstellung der in Frage kommenden Daten in unverschlüsselter Form verpflichtet (...).
  • Soweit sich die Dienstleistung auf die Verteilung und Verwaltung von Schlüsselmitteln erstreckt (wie bei sog. 'Trust-Centem"), werden die Anbieter generell zur Aufbewahrung der Schlüsselmittel sowie ggfs. zur Herausgabe dieser sowie anderer, in ihrem Besitz befindlicher zur Entschlüsselung notwendiger Informationen verpflichtet."

Sofern ähnliches auch in Europa umgesetzt wird, unterstützt Rexrodt selbst den zweiten Vorschlag:

"Regelung nach 1. und zusätzlich:

  • Hersteller und Betreiber bedürfen für das Inverkehrbringen von Verschlüsselungssystemen einer Genehmigung."

Rexrodt hätte also keine Probleme damit, "zusätzlich zu den Anbietern von Verschlüsselungsdienstleistungen auch die Hersteller und Vertreiber von Verschlüsselungssystemen" zu treffen. Damit ließe sich in Deutschland kein WWW-Browser mehr legal per Internet vertreiben, da er üblicherweise Verschlüsselungssoftware beinhaltet. Zu weit ginge Rexrodt nur:

"Regelung nach 2 und zusätzlich:

  • Die Nutzung nicht genehmigter Verfahren wird grundsätzlich untersagt."

Daß jegliche dieser Regelungen blanker Unsinn wäre, wissen alle Beteiligten, denn die Gegenargumente liefert das Papier gleich mit:

  • "auch ein Nutzungsverbot kann die faktische Verfügbarkeit und Weitergabe (insbesondere softwaregetragener) nichtgenehmigter Verschlüsselungssysteme nicht verhindern,
  • daß Umgehungsmöglichkeiten auch darin bestehen, daß durch steganographische Verfahren, Mehrfachverschlüsselungen und Datenkompression selbst die Tatsache "illegaler" Verschlüsselung verschleiert werden kann,
  • angesichts der nur möglichen geringen Strafbewehrung für die Nutzung ungenehmigter Verschlüsselungssysteme werden sich insbesondere Personen, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, nicht von der möglichen Nutzung dieser Systeme abhalten lassen,
  • um einen speziellen, eher kleinen Täterkreis zu treffen, werden weite Teile der Bevölkerung in ihrem Umgang mit persönlichen elektronischen Daten berührt".

Eine Kryptoregelung wäre nicht nur nahezu straffrei zu umgehen, sie würde erstmals die Mitwirkung der Überwachten an ihrer Überwachung vorschreiben, sie behinderte die vertrauliche Nutzung elektronischer Netze und stünde im Widerspruch zu Grundrechten, sie würde überdies viele Formen des Electronic Commerce verhindern. Die überwiegende Mehrzahl namhafter Experten und Informatik-Verbände haben sich bereits gegen ein Kryptogesetz ausgesprochen, unsere Fraktion hat schon 1995 jede derartige Regelung abgelehnt. Doch "BK, BMI, BMVg, BMPT, BMF und Bedarfsträger" befürworten dennoch laut des vertraulichen Berichts diese Lösung.

Wozu also die Forderung nach einem Gesetz, dessen Unsinn allen bekannt ist? Wozu der Wille Kanthers, dem Sachverstand der Experten zu trotzen? Bislang hat die Bundesregierung für sich in Anspruch genommen, bei den vielfältigen Problemen auf dem Weg in die Informationsgesellschaft fachlichen Nachholbedarf zu haben. Hier wird nun deutlich, daß sie gewillt ist, zur Mobilisierung ihrer konservativen Klientel zur Wahl 98 jeglichen gutmeinenden fachlichen Rat in den Wind zu schlagen. Die Bundesregierung sollte endlich ihre Karten auf den Tisch legen, daß sie gewillt ist, Bürgern und Wirtschaft gleichermaßen durch Gesetze zu schaden, deren mangelnder Sinn ihr bekannt ist.

Wir Grünen halten daran fest: Ein Kryptogesetz ist überflüssig und schädlich, die konservative Mobilmachung für eine staatliche Kontrolle des Internets belastet dessen wirtschaftliche, vor allem aber kommunikative Nutzung.

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