Kryptoregulierung: Reaktion des VOV der SPD.
Bundesregierung plant ein Verbot jeglicher Verschlüsselungstechniken in elektronischer Massenkommunikation

Wie der SPIEGEL in seiner morgigen Ausgabe berichten wird, plant die Bundesregierung den Gebrauch von Verschlüsselungsprogrammen im Datenverkehr des weltweiten Internets drastisch einzuschränken. Gemäß dem SPIEGEL soll die Anwendung solcher Technologie künftig einer Genehmigungspflicht unterliegen. Vertreiber von Verschlüsselungsprogrammen machen sich laut SPIEGEL schon strafbar, wenn sie Programme ohne "Hintertür" für Sicherheitsbehörden verbreiten.

Mit einem derartigen Gesetz würde sich die Bundesrepublik Deutschland in die tiefe Steinzeit der elektronischen Massenkommunikation zurückbomben!

Nicht nur, daß ein solches Verschlüsselungsverbot technisch fast undurchführbar ist, weil es möglich ist verschlüsselte Nachrichten in einem verschickten Bild für jeden Uneingeweihten zu verstecken, sondern vor allen Dingen weil dadurch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches von Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert wird, aufs gröbste verletzt werden würde. In Datennetzen wie dem Internet, in denen es jedermann möglich ist fremde emails abzufangen und mitzulesen, muß es jeder Person möglich sein seine Post durch Verschlüsselung dem Zugriff von unberechtigten Dritten zu entziehen! Auf diesen Zusammenhang wies der Virtuelle Ortsverein der SPD bereits Mitte November 1995 in einer entsprechenden Erklärung hin.

Andere Länder haben diesen Zusammenhang bereits erkannt und beschreiten Pfade, die in die entgegengesetzte Richtung führen. In den USA gab es kein Verbot von elektronischen Verschlüsselungstechnologien, sondern Exportbeschränkungen. Wer dort ein solches Programm auch nur innerhalb der USA mit einem Ausländer besprechen wollte brauchte eine Genehmigung der US-Regierung, weil er sonst gegen den Arms Export Control Act verstoßen hätte. Ein Bezirksgericht in Kalifornien entschied nun, das diese Genehmigungsvorschrift in Widerspruch zur US-Verfassung stehe. Diese Entscheidung ließ einen Jubelschrei durch die US-amerikanische Internetszene fahren. Phil Zimmermann, der Erfinder des Verschlüsselungsprogrammes "Pretty Good Privacy" (PGP) einer Art Quasi-Standard auf diesem Gebiet, meinte: "Dies zeigt, daß der gesunde Menschenverstand, der mich dieses Programm vor fünf Jahren schreiben und verbreiten ließ mich nicht getäuscht hat." Phil Zimmermann wurde in den USA damals wegen Verstoßes gegen eben jene Exportbestimmungen vor Gericht gestellt.

Wer dieses Programm in Deutschland anwendet gibt nach den Plänen der Bundesregierung Anlaß "zu weiterführenden Ermittlungen". Dabei räumt die Bundesregierung selbst die Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen ein: "Um einen eher kleinen Personenkreis zu treffen, werden weite Teile der Bevölkerung in ihrem Umgang mit persönlichen elektronischen Daten berührt." Wer die Unverhältnismäßigkeit der angewandten Mittel schon derart eingesteht, der schreckt auch vor dem großen Lauschangriff nicht mehr lange zurück.

Man kann nur hoffen, daß diesmal Bonn selber darauf kommt, daß in unserem Grundgesetz ein Artikel 5 existiert und daß nicht Karlsruhe die Herren von der Bundesregierung wieder darauf hinweisen muß!

Arne Brand 21.12.96

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