Danach ist es meiner Meinung eindeutig verboten, Hamster in
Computergehäuse zu sperren, mit Ausnahme der sog. Kampfhamster. Näheres
regelt die AV3.II HamSG von 97.
Ich zitiere mal ein paar Auszüge:
1. Hamsterschutzgesetz (HamSG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 19.November 1996
Präambel
In dem Willen,
Freiheit und Recht jedes einzelnen Hamsters zu schützen, die
Gemeinschaft der Hamsternutzer demokratisch zu ordnen und
dem Geist des sozialen Fortschrittes und dem Frieden zu
dienen, hat sich die Bundesrepublik Deutschland dieses
Hamsterschutzgesetz gegeben:
Abschnitt 1. Allgemeines
- §1 (HamSG) Gültigkeitsbereich des Gesetzes
- Das HamSG gilt auf dem Teritorium der BRD
uneingeschränkt, ebenso auf dem Teritorium der
europäischen Gemeinschaft, so fern nicht andere Landesgesetze
dem entgegenstehen (z.B. das schwedische
Bewår-det-Håmsteren-Lysøl ).
Im Zweifelsfall gilt das HamSG vor dem
jeweiligen Landesrecht.
- §2 (HamSG) Der Hamster
- Die Tiergattung, für die dies Gesetz geschaffen wurde
und Gültigkeit hat, ist die Gattung der cricetus
cricetus, eine kleine, nachtaktive, in der freien
Wildbahn unterirdisch lebende Nagetierart, mit seinen
jeweiligen Derivaten
- Feldhamster
- Goldhamster
- gemeiner mitteleuropäischer Kinderspielzeug-Hamster
Diese Tierarten werden in diesem Gesetzestext als
"Hamster" bezeichnet.
- "Hamster" steht trotz der Endung auf "~er" nicht
ausschließlich für das männliche Tier.
- Eindeutig dem Begriff "Hamster" nicht zugehörige
Tierarten sind:
- Meersäue (auch als Meerschweinchen bekannt)
- Lemminge
- Ratten
- sonstige Nagetiere
- Chinchillas
und vor allem keine Kamele
- §3 (HamSG) Hamstergrundrechte
- Hamster haben das Recht, ihre freie Meinung zu äußern,
sofern sie dazu in der Lage sind.
- Hamster haben das Recht, ihre Sexualpartner beiderlei
Geschlechts frei auszuwählen, und so oft zu wechseln,
wie sie dies für richtig halten.
- Hamster haben das Recht, artgerecht gehalten zu
werden.
- Die Bestimmungen artgerechter Haltung im Sinne des
HamSG regelt §4
- Je nach Verwendung des Hamsters kann eine
Einschränkung der Haltungsvorschriften notwendig
sein. In diesem Fall regelt dies der entsprechende
§§.
- Hamster haben das Recht, einen Namen zu tragen.
Hamster haben dabei keinen Einfluß
- auf die Namensgebung,
- auf die geschlechtsrichtige Namensgebung
- auf das spätere Hinzufügen von Verniedlichungen
wie ~lein oder ~chen
- auf die Verwendung von Kosenamen
- Hamster haben das Recht, nach ihrem Ableben in Würde
bestattet zu werden. Näheres dazu findet sich in §13
HamSG
- In Ausnahme zu §3 (5) haben Hamster, die als
Nahrungsmittel dienen, dieses Recht nicht.
- In Ausnahme zu §3 (5) haben Hamster, deren
Körperteile ganz oder teilweise (z.B. das Fell)
nach dem Ableben einer weiteren Verwendung
zugeführt werden soll, dieses Recht nur in
eingeschränketem Umfang.
- §4 (HamSG) Hamsterhaltung
- Einzel- bzw. Gruppenhaltung von Hamstern
- Hamster sind Einzelgänger und dürfen deshalb nur
einzeln gehalten werden
- In Ausnahme zu §4 (1) dürfen Hamster in Gruppen
(sog. Wohngruppen) gemeinsam gehalten werden, wenn
kein Hamster der Gruppe wegen Aussehen,
Geschlecht, Herkunft, Alter,
Religionszugehörigkeit oder der Ausübung von
speziellen sexuellen Praktiken von den anderen
Gruppenhamstern diskriminiert wird.
- Die Käfiggröße ist so zu bemessen, daß jedem Hamster
im Käfig eine Grundfläche von mindestens 250 qcm zur
freien Verfügung steht.
Die lichte Höhe hat mindesten 15 cm zu betragen.
- Die Grundfläche darf bis zu 30% überdacht sein
(sog. Hamsterhaus).
- Für die überdachte Fläche gilt eine geringere
lichte Höhe von 6 cm.
Der Hamsterkäfig muß so beschaffen sein, daß den Hamstern
sowohl freies Blickfeld auf die Umgebung als auch sichere
Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.
[...]
Naja, da haben wir es. Nix mit Rechnergehäusen.
Aber sehen wir weiter...
Abschnitt 3. Der Hamster als Gebrauchsgegenstand
- §15 (HamSG) Verordnung zum Schutz des Hamsters im Gebrauch
als Werkzeug
- Wer einen oder mehere Hamster zum Zwecke des Einsatzes
als Werkzeug bei sich trägt oder bereithält,
unterliegt den Bestimmungen des HamSG ebenso, wie
Personen und Hamster, die einen oder mehrere Hamster
zum anderen, nicht primär werkzeugähnlichen Gebrauch
bei sich führen oder halten.
- wurde gestrichen
- §16 (HamSG) Verordnung zum Schutz des Hamsters im Gebrauch
als Zahlungsmittel
- Wer einen oder mehrere Hamster zum Zwecke des
Tauschens im Sinne einer Währung bei sich trägt oder
bereit hält, unterliegt den Bestimmungen des HamSG
ebenso, wie Personen, die einen oder mehrere Hamster
aus anderen, nicht primär währungstechnischen Gründen
bei sich führen oder halten.
- Hamster die als Währung gehalten oder mitgeführt
werden, dürfen in Ausnahme zu den §§ 3, 4
("Hamsterhaltung","Hamstergrundrechte") in
Behältnissen aufbewahrt werden, deren primärer Zweck
nicht der Hamsterhaltung und -pflege entspricht, wenn
die Behältnisse folgenden Bestimmungen entsprechen:
- Je aufzubewahrenden Hamster muss eine Grundfläche
von 25 qcm zur Verfügung stehen, ab zehn Hamstern
kann diese Fläche auf 20 qcm je Tier verringert
werden.
- Der Behälter muss eine ausreichende Luftzufuhr
gewährleisten.
- Der Behälter muss eine Möglichkeit haben, trotz
Luftzufuhr verschlossen werden zu können.
- Das Volumen des Behälters darf bei von außen
auftretendem Druck sich nicht mehr als um 5%
seines Nettovolumens verringern.
Linux - the choice of a hamster generation
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