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Geldübergabe |
Prinzip
Bei einer Geldübergabe wechselt der Eigentümer einer Münze. Der bisherige
Eigentümer verliert sein Eigentumsrecht und der neu Besitzer gewinnt es.
Da eine Münze in Sinne dieses Protokolls eine symmetrische Verschlüsselung
einer Schuldverschreibung darstellt und der
Eigentümer einer Münze derjenige ist, der den Schlüssel dieser Münze kennt,
besteht der Vorgang der Geldübergabe im wesentlichen ausschließlich in
einer Neuverschlüsselung der Münze. Der Verlust des Nutzungsrechtes muß
zeitgleich mit dem Neugewinn dokumentiert werden.
Realisierung
Der Zahlende übergibt dem Empfänger die (verschlüsselte) Münze. Dieser prüft
durch eine Recherche im ewigen Logfile nach, ob
diese Münze überhaupt existiert und verfolgt deren Geschichte rückwärts bis
zur Schuldverschreibung. Der Empfänger überprüft für
sich, ob er gewillt ist, diese Münze anzunehmen. Ist er das nicht, weil er
den Ursprungsschuldner oder der involvierten Inkasso Stelle nicht traut,
oder aus einem andern Grund, so kann und wird er die Münze abweisen.
Nimmt er sie an, so übermittelt ihm der Zahlende den Schlüssel, der der
symmetrischen Verschlüsselung zugrunde liegt. Der Empfänger "prägt" die
Münze durch Neuverschlüsselung auf seinen Namen um, und trägt im ewigen Logfile die alte Münze, deren Schlüssel und die
neue Münze ein.
Eine Münze, deren Schlüssel veröffentlicht ist, ist wertlos.
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