Geldübergabe

Prinzip

Bei einer Geldübergabe wechselt der Eigentümer einer Münze. Der bisherige Eigentümer verliert sein Eigentumsrecht und der neu Besitzer gewinnt es. Da eine Münze in Sinne dieses Protokolls eine symmetrische Verschlüsselung einer Schuldverschreibung darstellt und der Eigentümer einer Münze derjenige ist, der den Schlüssel dieser Münze kennt, besteht der Vorgang der Geldübergabe im wesentlichen ausschließlich in einer Neuverschlüsselung der Münze. Der Verlust des Nutzungsrechtes muß zeitgleich mit dem Neugewinn dokumentiert werden.

Realisierung

Der Zahlende übergibt dem Empfänger die (verschlüsselte) Münze. Dieser prüft durch eine Recherche im ewigen Logfile nach, ob diese Münze überhaupt existiert und verfolgt deren Geschichte rückwärts bis zur Schuldverschreibung. Der Empfänger überprüft für sich, ob er gewillt ist, diese Münze anzunehmen. Ist er das nicht, weil er den Ursprungsschuldner oder der involvierten Inkasso Stelle nicht traut, oder aus einem andern Grund, so kann und wird er die Münze abweisen.

Nimmt er sie an, so übermittelt ihm der Zahlende den Schlüssel, der der symmetrischen Verschlüsselung zugrunde liegt. Der Empfänger "prägt" die Münze durch Neuverschlüsselung auf seinen Namen um, und trägt im ewigen Logfile die alte Münze, deren Schlüssel und die neue Münze ein.

Eine Münze, deren Schlüssel veröffentlicht ist, ist wertlos.

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