Blickpunkt Wissenschaft - Dossier Kryptographie

Einen Dietrich für den Staat

Polizei und Geheimdienst wollen private Computerkommunikation kontrollieren

Ruf nach einem Kryptographie-Gesetz

Als die 'Task Force Kryptopolitik' - die Bonner Einsatztruppe in Sachen Verschlüsselung elektronischer Daten - 1996 ihre Arbeit aufnahm, sollte sie rasch zuschlagen. Bis zum Jahresende, hieß es, würden die Experten von Innen- und Wirtschaftsministerium Vorschläge machen, um zu verhindern, daß Informationen im Internet ohne staatliche Kontrolle zirkulieren. Nun spricht das Innenministerium von einem Termin 'bis zum Sommer', an dem Details zu einem 'Kryptogesetz' publik gemacht werden sollen. Ähnlich wie bei dem soeben vom Bundesbeauftragten für Datenschutz kritisierten Paragraphen im geplanten Informations- und Kommunikationgesetz - danach müssen Anbieter von Onlinediensten Kundendaten an Behörden weitergeben -, verbirgt sich hinter einem Kryptogesetz vor allem eine Prestige- und Arbeitserleichterungsvorschrift für Polizei und Geheimdienst. Per Gesetz soll den Bürgern verboten werden, ihre elektronische Post so zu verschlüsseln, daß sie nur für den Adressaten zu entziffern ist.

Tauziehen zwischen Wirtschaft und Sicherheitsbehörden

Hinter den Kulissen hat zwischen Wirtschafts- und Computerfachleuten sowie Sicherheitsbehörden ein Tauziehen begonnen. Die Überwachungsspezialisten wollen durchsetzen, daß nur bestimmte Verschlüsselungsverfahren legal sind. Bei Bedarf wollen sie an diejenigen elektronischen 'Schlüssel' herankommen, die es erlauben, Nachrichten wieder zu dechiffrieren. Sie fordern also eine Art Dietrich für den Staat. Oder, wie ein Experte es ausdrückt: Ein Telephonat in einem der 300 Hindi-Dialekte wäre verboten, falls die Sicherheitsbehörden nicht gerade über einen Übersetzer verfügten.

Gift für Geschäfte im Internet

In Wirtschaftskreisen dagegen weiß man, daß eine solche Regelung Gift für Geschäfte im Internet wäre. Denn im Grunde läuft eine staatliche Kontrolle auf folgendes hinaus: Es müßte mehrere zentrale Stellen geben, welche alle Schlüssel verwalten. Das ist zwar auch für die digitale Unterschrift vorgesehen, die in Zukunft zum Beispiel Verträge im Internet juristisch wasserdicht machen soll. Für Signaturen aber ist die Regelung sinnvoll, denn sie garantiert, daß eine Unterschrift nicht gefälscht werden kann. Weniger sinnvoll ist sie für andere Arten des Informationsaustauschs. Denn Schlüssel-Zentralen könnten leicht zum Angriffsziel werden. Welche Firma würde sich dann darauf verlassen, geheime Unterlagen übers Netz zu verschicken, wenn die Möglichkeit besteht, diese zu entziffern? Schon häufen sich Meldungen über Wirtschaftsspionage im Internet. Und wer würde größere Geldbeträge elektronisch überweisen? Das wissen die Fachleute, und sind gegen ein Kryptogesetz.

Kein Werkzeug gegen Kriminelle

Jene Menschen dagegen, denen man mit dem geplanten Gesetz das Handwerk legen will - Geldwäscher und andere Kriminelle -, würden sich vermutlich kaum davon gestört fühlen. Denn ein Verbot staatlich nicht genehmigter Verschlüsselungsverfahren läßt sich relativ leicht umgehen - schon heute gibt es Techniken, einen Text in einem Bild zu verstecken, so daß man ihn nicht findet. Der Fahndungserfolg wäre, so die einhellige Meinung von Computerexperten, verschwindend gering, der Nachteil für die Gesellschaft dagegen groß.

Jeanne Rubner

Siehe auch:

zur ckzurück © 1996-2024 Lutz Donnerhacke @ IKS GmbH Jena Thursday | 28.Mar.2024