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Münzteilung |
Prinzip
Analog zum Besitzerwechsel einer Münze werden bei
der Teilung zwei neue Münzen "geprägt", und die alte Münze invalidiert. Die
Neuprägung umfaßt dabei die Teilung der Schuldverschreibung in 2 additive
Teile, die getrennt Keime der neuen Münze sind. Damit ist auch klar, warum
die Signatur der Schuldverschreibung nicht
mitverschlüsselt wird.
Wird eine zuvor vereinigte Münze aus verschiedenen
Schuldverschreibungen zerlegt, so empfiehlt es sich,
die Vermischung nach Möglichkeit zu beseitigen.
Realisierung
Die alte, gültige Münze wird vom Eigentümer zur Schuldverschreibung
entschlüsselt und diese anhand Ihres Wertes in 2 neue Schuldverschreibungen
zerlegt. Die Summe beider Schuldverschreibungen muß der alten
Schuldverschreibung entsprechen. Die Währung muß gleich bleiben. Die neu
erstellten Schuldverschreibungen werden getrennt mit je einem neuen
Schlüssel verschlüsselt, also neue Münzen "geprägt".
Der Eigentümer der alten Münze trägt nun im ewigen
Logfile die alte Münze, deren Schlüssel und die neuen Münzen mit den
jeweiligen neuen Schuldverschreibungen im Klartext ein. Signaturen werden
nicht eingetragen.
Damit ist die alte Münze invalidiert und 2 neue Münzen mit neuen Werten im
Umlauf.
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